AGB

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, Fa. Egbert Schröder – Veranstaltungen & Services, im folgenden „Egbert Schröder“ finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

1. Allgemeines
Für meine Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebote und Abschluss
Alle meine Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Egbert Schröder eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

3. Leistungen
Egbert Schröder bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert ggf. auch als Veranstalter:

(1) Buchung als DJ, Alleinunterhalter oder Entertainer und die damit verbundene Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot
(2) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik laut Angebot

4. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion (http://www.gema.de/plz-suche/).

5. Preise
Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise für Privatveranstaltungen wie Hochzeit oder Geburtstagsfeier verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Firmenkunden bezahlen die in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise nachträglich zzgl. derzeit 19% MWST. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Bei einem Musikbeginn ab 21 Uhr fällt ein einmaliger Spätzuschlag von 30 Euro an. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.

6. Auftragsstornierung
Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen.

Ist bis 10 Tage nach Buchungseingang frei;
bis 30 Tage vor dem Termin der Feier 100,- Euro;
bis 20 Tage vor der Veranstaltung:   50 % der vereinbarten Gage;
bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage.

Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens Egbert Schröder ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch Egbert Schröder Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

7. Leistungsstörungen
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei Egbert Schröder anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.

8. Leistungsverzug
Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum.
Vom Verzugszeitpunkt ist Egbert Schröder berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

9. Zahlungsbedingungen
Ich bin grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung bis zu 100% der Grundpauschale als Vorkasse zu fordern. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von Egbert Schröder anerkannt wurde. Eine Zahlung per Scheck oder Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf meinem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder löst seine Bank dessen Schecks nicht ein, so ist Egbert Schröder zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von Egbert Schröder sofort in einem Betrag fällig. Werden Egbert Schröder Umstände bekannt , welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in Frage stellen, behält sich Egbert Schröder das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
Egbert Schröder ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

10. Nutzung von übermittelten Informationen
Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über die Egbert Schröder Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von Egbert Schröder für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von Egbert Schröder erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch Egbert Schröder verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht Egbert Schröder die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von Egbert Schröder übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben Egbert Schröder vorbehalten.

11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Egbert Schröder und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH als zwingend vereinbart.

12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.